Die Ampelkoalition hat sich auf neue Bestimmungen für Heizungsanlagen geeinigt, die im Wesentlichen ein Verbot von Öl- und Gasheizungen bedeuten. Eine Heizung muss innerhalb von 30 Jahren ersetzt werden oder es drohen empfindliche Sanktionen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und der Staat bietet finanzielle Unterstützung.
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Vorzeitige Strafen vor der 30-Jahre-Frist: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass Öl- und Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden müssen. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Geldstrafen. Das soll dazu beitragen, die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben und den Klimaschutz zu verbessern.
Höhe der Strafe | Straftatbestände |
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5.000 Euro | Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt. |
5.000 Euro | Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen. |
5.000 Euro | Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. |
5.000 Euro | Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen. |
5.000 Euro | Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt. |
5.000 Euro | Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun. |
5.000 Euro | Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut. |
5.000 Euro | Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. |
5.000 Euro | Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt. |
5.000 Euro | Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren. |
5.000 Euro | Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig. |
5.000 Euro | Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen. |
Die Herausforderungen beim Erreichen des 65-Prozent-Ziels.
Neue Heizungsanlagen müssen ab 2024 zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Es gibt hierfür unterschiedliche Möglichkeiten. Öl- und Gasheizungen müssen entweder durch die Kombination mit einer Wärmepumpe oder den Einsatz von Biomethan auf den vorgeschriebenen Anteil kommen. Ab dem Jahr 2045 sind fossile Brennstoffe für Heizungen nicht mehr erlaubt.
Heizungserneuerung nach 10, 20 oder 30 Jahren: Wie oft ist ein Austausch notwendig?
Seit dem Jahr 2020 gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Heizkessel nach 30 Jahren getauscht werden müssen. Diese Regelung bleibt bestehen und wird nicht verschärft. Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus in Eigenutzung besitzen, das vor dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt wurde, müssen Sie jedoch keine Sorge haben: Sie sind von dieser Vorschrift ausgenommen.
Defekte Heizung: Wie man vorgeht, wenn die Heizung vor ihrem 30-jährigen Jubiläum ausfällt.
Das Gesetz schreibt vor, dass Heizungsanlagen ab dem Einbau für höchstens 30 Jahre betrieben werden dürfen.
Im Falle einer defekten Heizung im Bestand ist eine Reparatur grundsätzlich erlaubt, um sie weiterhin nutzen zu können. Falls jedoch eine Reparatur nicht möglich ist, kann eine neue Gas- oder Ölheizung als Ersatz dienen. Allerdings muss diese innerhalb von drei Jahren umgerüstet werden, um das Ziel von 65 Prozent zu erreichen.
Die Dreijahresfrist ist nicht in allen Fällen bindend, da es viele Ausnahmen gibt. In Mehrfamilienhäusern mit Zentral- oder Gasetagenheizungen haben die Eigentümer eine bestimmte Zeit, um zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude umgestellt werden soll.
Ältere Menschen, die über 80 Jahre alt sind und in ihrem eigenen Haus leben, dürfen im Falle eines Heizungsausfalls eine Gas- oder Ölheizung einbauen lassen. Wenn das Haus jedoch verkauft wird, müssen sie die Heizung innerhalb von zwei Jahren auf eine andere Energiequelle umstellen.
Auch Personen, die Sozialtransfers beziehen, sind ab 2024 nicht mehr dazu angehalten, ihre neu eingebauten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben.
Nachhaltigkeit zahlt sich aus: Finanzielle Entlastung für den Heizungstausch
Eine großartige Möglichkeit, Ihre Heizkosten zu senken und das Klima zu schützen, ist die Ersetzung Ihrer alten Öl- oder Gasheizung durch eine moderne Wärmepumpe. Der Staat fördert diese Maßnahme großzügig und bietet Ihnen zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent einen Klimabonus in Höhe von 20 Prozent der Kosten. Die Investitionskosten variieren je nach Wärmepumpenart und Installationsaufwand, aber die langfristigen Vorteile sind unschlagbar.
Heizung ohne Wärmepumpe: Die besten Alternativen im Überblick
Laut Gesetzgebung sind Wärmepumpen eine empfohlene Option für die Heizung von Gebäuden, aber es gibt auch andere Alternativen. Zum Beispiel können in städtischen Gebieten Fernwärmeleitungen genutzt werden, und es gibt auch Solarthermiesysteme, die Sonnenenergie nutzen, um Wasser zu erwärmen. Sehr gut isolierte Gebäude können auch mit Stromdirektheizungen beheizt werden. Holzkamine und Pelletheizungen können ebenfalls zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels beitragen.
Das Wirtschaftsministerium rät zu einer Hybridlösung aus Gas- oder Ölheizungen und Wärmepumpen in noch nicht sanierten Mehrfamilienhäusern, um den Energieverbrauch zu reduzieren und eine kosteneffiziente Heizung zu gewährleisten.
Die Nutzung von Gasheizungen mit Wasserstoff ist technisch machbar, aber es gibt noch einige Unsicherheiten bezüglich der Verfügbarkeit von Wasserstoff. Ein verbindlicher Plan für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes ist erforderlich, um sicherzustellen, dass genügend Wasserstoff vorhanden ist. Bis 2036 müssen mindestens 65 Prozent des verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen, um die Umweltbelastung zu reduzieren.