Verbot von Gasheizung: Hohe Kosten und ungleiche Verteilung!

0

Das geplante Verbot von Gasheizungen ab 2024 soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Aber Hausbesitzer müssen nicht sofort ihre Heizungen ersetzen, da das Verbot nur für den Verkauf von neuen Gasheizungen gilt.

Klimaschutzmaßnahme: Gasheizungsverbot ab 2024?

Die Abschaltung von Gas- und Ölheizungen bis 2045 ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz in Deutschland. Dieser Entwurf hat bei vielen Hausbesitzern für Verunsicherung gesorgt, da sie sich Gedanken über alternative Heizmöglichkeiten machen müssen.

Infografik: Bürgerumfrage: Wie wird das Heizungsverbot 2024 bewertet? (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Bürgerumfrage: Wie wird das Heizungsverbot 2024 bewertet? (Foto: Schwarzer.de)

Ab wann gelten Verbote für Ölheizungen?

Fördergelder für erneuerbare Energien: Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern, gibt es seit 2022 keine Fördergelder mehr für den Neueinbau von reinen Ölheizungen. Stattdessen werden die Installation von Solaranlagen, Wärmepumpen und anderen erneuerbaren Energiequellen finanziell unterstützt. Bestehende Ölheizungen können weiterhin betrieben werden, solange sie repariert werden können.

Verbot von Gasheizungen in Sicht?

Die Regierung hat entschieden, dass ab 2026 der Einbau von Gasheizungen nicht mehr erlaubt sein wird. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 2019 im Klimapaket festgelegt. Eine Förderung für den Einbau einer Gasheizung gibt es nicht mehr. Um dennoch eine Gasheizung zu installieren, muss der Brennstoff Biogas verwendet werden. Wirtschaftsminister Habeck hatte versucht, das Verbot bereits auf 2024 vorzuziehen, aber seine Pläne wurden aufgrund von Kritik zurückgezogen.

Gasheizung mit Holz-Pellet-Kessel: Eine weitere Möglichkeit, erneuerbare Energien bei einer Gasheizung einzusetzen, ist die Kombination mit einem Holz-Pellet-Kessel. Dabei wird Biomasse in Form von Holzpellets verbrannt, um Wärme zu erzeugen. Diese Wärme kann dann in das Heizungssystem eingespeist werden. Durch die Kombination mit einer Gasheizung kann die Biomasse-Heizung bei Bedarf unterstützend eingesetzt werden, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Infografik: Infografik: Erdgas unangefochten an der Spitze der deutschen Energieträger. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Infografik: Erdgas unangefochten an der Spitze der deutschen Energieträger. (Foto: Schwarzer.de)

Wie lange dauert es, bis Gasheizungen ausgemustert werden?

Hybrid-Heizung als Zwischenlösung: Eine weitere Möglichkeit, die Übergangsfristen bis zum endgültigen Verbot der Gasheizung zu nutzen, besteht darin, auf eine Hybrid-Heizung umzusteigen. Dabei wird die bestehende Gasheizung mit einer regenerativen Heiztechnologie wie einer Wärmepumpe oder einem Holz-Pellet-Kessel kombiniert. Auf diese Weise kann der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden, während die bestehende Gasheizung weiterhin genutzt werden kann. Die Austauschpflicht richtet sich nach dem Baujahr der Gasheizung:

Austauschpflicht für die Gasheizung
Baujahr bis Austausch bis
1989 2019
1990 2020
1991 2021
1992 2022
1993 2023
1994 2024
1995 2025

Wer aktuell eine moderne Gasheizung besitzt, muss sich keine Sorgen machen: Das Verbot betrifft nur ältere Geräte. Eine Sanierung ist erst ab 2045 notwendig.

Infografik: Erfüllt Ihre aktuelle Heizung Ihre Erwartungen? (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Erfüllt Ihre aktuelle Heizung Ihre Erwartungen? (Foto: Schwarzer.de)

Gasheizungen und Bestandsschutz: Wann endet er?

Robert Habeck hat sein ursprüngliches Verbot von Gasheizungen zurückgenommen. Stattdessen dürfen alte Heizungen weiterhin repariert werden, solange diese noch nicht irreparabel beschädigt sind.

Im Zuge einer Kehrtwende hat Robert Habeck seine Forderung nach einem Verbot von Gasheizungen zurückgenommen und erlaubt nun auch umfangreichere Reparaturen an alten Heizungen. Experten betonen, dass es ökonomisch unsinnig wäre, funktionierende Systeme aufgrund eines festen Austauschdatums zu ersetzen.

Von Gasheizungen zu erneuerbaren Energien: Welche Alternativen gibt es?

Die Wärmepumpe wird als wichtigste Heizungsform der Zukunft angesehen, da sie nur effektiv arbeitet, wenn sie auf eine geringe Vorlauftemperatur setzen kann. Leider ist dies nur mit Flächen- und Fußbodenheizungen möglich, nicht jedoch mit konventionellen Heizkörpern. Daher müssen alternative Heizsysteme wie Pellet- oder Hybridheizungen in Betracht gezogen werden. Eine Nachrüstung von regenerativen Energien bei bestehenden Gasheizungen ist oft teurer als der Neubau einer Heizung nach den Standards des Gebäudeenergiegesetzes.

2024: Diese Heizungen müssen raus

Die Energiewende schreitet voran: Die deutsche Regierung hat beschlossen, den Einsatz von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das bedeutet auch, dass ab 2024 der Einbau von Öl- und Gasheizungen verboten ist. Neue Heizungen müssen zukünftig zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Mit diesem Schritt soll die Energiewende in Deutschland vorangetrieben werden, um den CO2-Ausstoß zu senken und das Klima zu schützen. In besonderen Fällen kann eine Ausnahme von dieser Verpflichtung gemacht werden.

Wenn eine Heizung bereits installiert ist, besteht keine Verpflichtung zum Austausch. Allerdings muss die Heizung nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden.

Infografik: Die beste Wahl für Komfort und Nachhaltigkeit: Hybridheizung im Detail. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Die beste Wahl für Komfort und Nachhaltigkeit: Hybridheizung im Detail. (Foto: Schwarzer.de)

Lohnt sich im Jahr 2023 noch eine Gasheizung?

Eine Gasheizung mit Biogas ist derzeit noch erlaubt, wenn auch unter eingeschränkten Bedingungen. Allerdings müssen Hausbesitzer bedenken, dass eine solche Heizung spätestens nach 30 Jahren stillgelegt werden muss, was für eine Gasheizung, die jetzt installiert wird, bedeutet, dass sie spätestens 2053 aus dem Betrieb genommen werden muss. Da das Verbot für fossile Brennstoffe ohnehin bis 2045 gelten wird, sind die letzten acht Jahre, die für eine Gasheizung normalerweise zur Verfügung stünden, verloren. Daher sollten Hausbesitzer bei der Entscheidung für eine Heizung langfristig denken und auf erneuerbare Energien setzen, um länger von ihrer Heizung zu profitieren. Ein solches System kann beispielsweise aus einer Kombination von Photovoltaik und Wärmepumpe bestehen, die auch in Zukunft eine zuverlässige und effiziente Heizung gewährleisten können.

Nach 2025 keine Gasheizungen mehr: Was müssen Hausbesitzer wissen?

Solange die Gasheizung noch funktioniert, müssen Eigentümer nicht sofort handeln. Bei einer neuen Installation ab 2024 müssen sie jedoch 65 Prozent erneuerbare Energien einsetzen. Die Streichung der Fördergelder für den Heizungseinbau bedeutet vorerst keine zusätzlichen Kosten. Wenn die Gasheizung reparierbar ist, ist sie von dem Verbot der Installation in Deutschland ausgenommen, das nur für Heizungen ohne regenerative Energien gilt. Daher müssen Eigentümer nur dann handeln, wenn ihre Gasheizung nicht mehr reparierbar ist oder wenn sie sich für eine neue Heizung entscheiden.

Rechte und Pflichten bei einer Heizungshavarie

Heizungshavarie und Gasheizungs-Verbot: Wenn eine Gasheizung ausfällt und irreparabel beschädigt ist, gibt es eine Ausnahmeregelung. Bis 2024 darf in diesem Fall eine rein fossile Heizung, gegebenenfalls auch gebraucht, installiert werden. Innerhalb von drei Jahren nach dem Ausfall der alten Heizung muss die neue Heizung jedoch auf erneuerbare Energien umgestellt werden, um den Vorgaben zur 65-prozentigen Nutzung von erneuerbaren Energien zu entsprechen. Gebrauchte Heizungen könnten in Zukunft einen eigenen Markt abdecken, da der Gaskessel auch für Hybridheizungen genutzt werden kann. Dies ermöglicht es, die Lastspitzen über fossile Brennstoffe laufen zu lassen und die reguläre Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen. Insgesamt soll das Gasheizungs-Verbot dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und den Klimawandel zu bekämpfen.

Gasheizungs-Verbot entspannt für Hausbesitzer

Hauseigentümer können aufatmen, da das neue Konzeptpapier zum Gebäudeenergiegesetz kein vorgezogenes Verbot von Gasheizungen vorsieht. Allerdings gibt es Auflagen für neue Heizungen, die ab 2024 in Kraft treten werden. Eine neue Gasheizung muss zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, um Lastspitzen im Winter abzufangen. Hierfür kann eine Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung genutzt werden. Bestehende Gasheizungen müssen wie bisher nach 30 Jahren regulär außer Betrieb genommen werden, wenn sie noch funktionieren.

Lassen Sie eine Antwort hier