Kürzlich hat die EU-Kommission neue Lebens- und Futtermittel genehmigt, die aus dem Ausland importiert werden dürfen. Allerdings ist es nicht gestattet, diese Produkte innerhalb der EU anzubauen. Dieser Schritt erfolgte nach einer umfangreichen und gründlichen Prüfung, bei der strenge Kriterien in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltverträglichkeit angewendet wurden.
Neue Zulassungen: EU erlaubt Import von genveränderten Pflanzen, aber keinen Anbau
In Bezug auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft hat die EU-Kommission kürzlich ihre Entscheidung bekannt gegeben. Es wurden drei verschiedene Maissorten für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Dies bedeutet, dass diese spezifischen genetisch veränderten Maissorten für den Import aus Drittländern erlaubt sind und in den nächsten zehn Jahren in der EU in Lebensmitteln und Tierfutter Verwendung finden können. Es ist jedoch zu beachten, dass die Zulassung ausschließlich für den Import gilt und nicht den Anbau dieser Genpflanzen in der Europäischen Union umfasst.
Nach den Angaben der Kommission haben die gentechnisch veränderten Pflanzen ein strenges und anspruchsvolles Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat eine umfassende Bewertung vorgenommen und dabei die potenziellen Risiken sowie die möglichen Vorteile dieser Pflanzen berücksichtigt. Die positive Bewertung der Behörde unterstreicht die sorgfältige Prüfung und die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards.
Im Rahmen eines Gesetzesvorschlags plant die Kommission, bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen von den strikten Gentechnikregeln der Europäischen Union auszunehmen. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf der Erleichterung des Anbaus der genetisch modifizierten Maissorten, die gegen den Zuckerrohrbohrer und den Baumwollkapselbohrer resistent sind. Obwohl der offizielle Vorschlag erst im Juli vorgestellt werden soll, signalisiert diese Maßnahme eine mögliche Lockerung der Regulierungen im Bereich der Gentechnik.
Die geplanten Regeln haben zur Folge, dass Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere von den EU-Gentechnikregulierungen ausgenommen werden, sofern die daraus entstandenen Sorten auch durch konventionelle Methoden wie Kreuzung oder Auslese hätten erzielt werden können. Diese Ausnahmeregelung betrifft Pflanzen, die mithilfe neuer Techniken (NGT) gezüchtet wurden und in die Kategorie 1 der NGT-Pflanzen fallen. Für die Biolandwirtschaft gelten weiterhin die strengen Gentechnikregelungen, wie sie bereits bestehen.