Verbraucher haben gute Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal

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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. November 2023 im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Fiat hat erneut bestätigt, dass Fiat Chrysler (jetzt: Stellantis) fahrlässig gehandelt hat, indem illegale Abschalteinrichtungen eingebaut wurden. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Besitzer eines Sunlight Wohnmobils A68, da sie nun Anspruch auf Schadensersatz haben. Der BGH setzt damit einen weiteren wichtigen Schritt in der Aufarbeitung des Abgasskandals bei Fiat und schafft Rechtssicherheit für Wohnmobilbesitzer. Ähnlich wie bei anderen großen Automobilherstellern wie VW, Audi und Mercedes genügt auch bei Fiat der Nachweis fahrlässigen Handelns, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Dieselfahrern und Wohnmobilbesitzern, eine kostenlose Online-Beratung in Anspruch zu nehmen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Weitere Informationen zu den Entwicklungen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem BGH finden sich auf den speziellen Websites der Kanzlei.

Fiat-Abgasskandal: Ermittlungen betreffen vor allem Wohnmobile mit Fiat Ducato

Seit Sommer 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Fiat-Abgasskandal, bisher sind jedoch keine Ergebnisse veröffentlicht worden. Insbesondere Wohnmobile sind von diesem Skandal betroffen, da der Fiat Ducato als gängiges Basisfahrzeug für viele Hersteller dient.

Im Jahr 2020 waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft etwa 200.000 Freizeitfahrzeuge betroffen. Der Fiat-Diesel Multijet soll verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen genutzt haben, um die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur während der Prüfung einzuhalten, jedoch nicht im normalen Straßenverkehr.

Im Abgasskandal bei Fiat wurden illegale Abschalteinrichtungen festgestellt, wie beispielsweise ein Timer, der nach 21 Minuten die Abgasreinigung abschaltet, und ein Thermofenster, das die Abgasregulierung von der Außentemperatur abhängig macht. Diese Verstöße haben zu Schadensersatzklagen gegen den Hersteller geführt, deren Verfahren mittlerweile alle Instanzen durchlaufen haben.

Als erfahrene Anwaltskanzlei, die über 3500 Klagen gegen Fiat führt, ist Dr. Stoll & Sauer eine vertrauenswürdige Adresse für Geschädigte im Abgasskandal. In ihrem aktuellen Update informiert die Kanzlei über die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs und erläutert den aktuellen Stand des Verfahrens. Mit ihrer umfassenden Expertise bietet die Kanzlei den Betroffenen eine fundierte rechtliche Beratung und vertritt ihre Interessen vor Gericht.

Fahrlässiges Handeln: BGH überweist Verfahren an OLG Bamberg

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aufgrund des fahrlässigen Handelns von Fiat Chrysler die Möglichkeit eines Differenzschadens nach §823 Abs. 2 BGB festgestellt. Das Verfahren wurde an das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg überwiesen, das nun gemäß der neuen BGH-Rechtsprechung vom Sommer 2023 prüfen muss, ob der italienische Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach §823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §6 Abs. 1, §27 Abs. 1 EG-FGV haften kann.

Nach deutschem Sachrecht haftet Fiat als Hersteller des Wohnmobil-Basisfahrzeugs, da das Fahrzeug in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde. Die Reaktion der italienischen Typengenehmigungsbehörde ist für den Bundesgerichtshof (BGH) nicht relevant, da es lediglich darauf ankommt, ob im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist oder nicht. Dadurch haben Wohnmobilbesitzer die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Fiat geltend zu machen.

Die bisherige Abwesenheit von Rückrufen oder Einschränkungen seitens Fiat im Abgasskandal hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH beurteilt den Fall ausschließlich anhand der Existenz illegaler Abschalteinrichtungen und der damit verbundenen Fahrlässigkeit des Herstellers. Die fehlenden Rückrufe oder Einschränkungen ändern nichts an der Tatsache, dass Wohnmobilbesitzer Anspruch auf Schadensersatz haben, sofern fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Die Entscheidung des BGH basiert allein auf diesen Kriterien.

Gemäß der Entscheidung des BGH gelten die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch für Wohnmobile. Der BGH hat jedoch keine Stellungnahme zu den Fragen von Vorsatz und Sittenwidrigkeit abgegeben, da diese nicht im vorliegenden Sachverhalt behandelt wurden. Diese Fragen müssen in anderen Verfahren geklärt werden.

Fiat im Abgasskandal: BGH-Urteil ermöglicht Schadensersatz für Wohnmobilbesitzer

Die Entscheidung des BGH im Abgasskandal hat erhebliche Auswirkungen auf Wohnmobilbesitzer, die Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen gekauft haben. Es ist anzunehmen, dass nun vermehrt Schadensersatzklagen gegen Fiat eingereicht werden, die höchstwahrscheinlich zu Gunsten der Kläger entschieden werden.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Diesel-Abgasskandal hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte der Verbraucher. Die Hürden für Schadensersatzklagen wurden erheblich gesenkt, da nun der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt. Diese neue Rechtsprechung gilt nun auch für den Autohersteller Fiat.

Im Diesel-Abgasskandal verlangte der BGH bisher den Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit der Autohersteller. Nun genügt jedoch der fahrlässige Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diese neue Rechtsprechung hat maßgebliche Konsequenzen für die Verbraucher, doch der Skandal ist damit noch nicht endgültig abgeschlossen. Weitere Verfahren werden folgen, um auch die Fragen von Vorsatz und Sittenwidrigkeit zu klären.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat beim Bundesgerichtshof (BGH) weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Fiat eingereicht. In diesen Verfahren wird geprüft, ob Fiat den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen vorsätzlich und sittenwidrig durchgeführt hat. Der BGH wird in seiner höchstrichterlichen Entscheidung darüber befinden, ob Fiat für diese Handlungen zur Verantwortung gezogen werden kann.

Wenn der BGH dies unterstützt, könnten Verbraucher ihren Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags einfacher durchsetzen, was zu einem umfangreichen Schadensersatz führen würde. Durch die Rückabwicklung könnten die betroffenen Verbraucher den finanziellen Schaden, den sie durch den Kauf eines Fahrzeugs mit illegalen Abschalteinrichtungen erlitten haben, ausgleichen und möglicherweise zu ihrem ursprünglichen Zustand vor dem Kauf zurückkehren.

Bei einem fahrlässigen Handeln des Autoherstellers könnten Verbraucher eine Preisminderung von bis zu 25 Prozent erwirken. Der BGH hat derzeit einen Differenzschadensersatz zwischen 5 und 15 Prozent festgelegt. Diese Regelung gilt für alle betroffenen Fahrzeuge, unabhängig vom Hersteller. Durch eine erfolgreiche Klage könnten Verbraucher finanzielle Entlastung erhalten und ihre Ansprüche geltend machen.

Unabhängig vom Autohersteller wird die aktuelle Rechtsprechung vermehrt angewendet und hat Einfluss auf den gesamten Diesel-Abgasskandal.

Anwaltliche Beratung hilft Verbrauchern im Abgasskandal zu ihrem Recht

Die jüngsten rechtlichen Entwicklungen haben die Chancen auf Schadensersatz für Verbraucher, die vom Abgasskandal betroffen sind, deutlich erhöht. Um ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, empfiehlt die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer allen Betroffenen, sich rechtlich beraten zu lassen. Dies kann helfen, finanzielle Einbußen wie Fahrverbote und Wertverluste zu vermeiden. Die Kanzlei bietet einen kostenlosen Online-Check an, um den individuellen Fall zu überprüfen und erste Einschätzungen zu geben.

Der Abgasskandal kann für Verbraucher erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten, wie zum Beispiel Fahrverbote, Stilllegungen von Fahrzeugen und Wertverluste. Um diese negativen Auswirkungen zu minimieren, ist es wichtig, dass betroffene Verbraucher ihre Ansprüche rechtzeitig vor Gericht geltend machen.

Die Kanzlei stellt Betroffenen des Dieselskandals einen kostenfreien Online-Check zur Verfügung, der ihnen bei der Lösung ihres Problems hilft. Dabei wird der individuelle Fall des Betroffenen eingehend untersucht und eine erste Einschätzung abgegeben. Anschließend wird gemeinsam mit dem Betroffenen besprochen, wie gegen den Autobauer vorgegangen werden kann, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen.

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