Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG, eingereicht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Namen von rund 2.800 Verbrauchern, befindet sich in der finalen Phase der Entscheidung. Das Oberlandesgericht Stuttgart plant, am 28. März 2024 über den Fall zu entscheiden. Bereits in der zweiten Verhandlung am 21. September 2023 gab der Vorsitzende Richter, Thilo Rebmann, vorläufige Einschätzungen ab, die auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den betroffenen Fahrzeugen hindeuteten. Es wurde sogar vermutet, dass Mercedes vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt haben könnte. Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den vzbv in diesem Verfahren vertritt, sieht gute Erfolgsaussichten für die Verbraucher in der Klage.
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Verbraucher profitieren von neuen Urteilen gegen Mercedes-Benz
Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) haben erheblichen Einfluss auf die Rechte der Verbraucher im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen. Insbesondere der BGH hat entschieden, dass der Nachweis fahrlässigen Handelns ausreichend ist, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diese Entscheidung erleichtert es Verbrauchern, gegen mögliche Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen vorzugehen und eine angemessene Entschädigung zu fordern. Dies könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Mercedes-Benz-Group AG haben.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, bekannt für ihre Expertise im Diesel-Bereich, betont, dass die Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG sehr gute Erfolgschancen haben. Dies ist vor allem auf die neue Rechtsprechung des EuGH und des BGH zurückzuführen. Der BGH hat die Anforderungen für erfolgreiche Diesel-Klagen erheblich gesenkt. Seit dem Urteil vom 26. Juni 2023 ist es ausreichend, fahrlässiges Handeln nachzuweisen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Vorher war noch der Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit erforderlich. Das Gericht hat klargestellt, dass es die neue Rechtsprechung anwenden wird, was den Verbrauchern zugutekommt und für Mercedes finanzielle Konsequenzen haben könnte.
Mögliche Auswirkungen eines Urteils gegen Mercedes-Benz-Group AG
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat während der zweiten Verhandlung Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschalteinrichtungen in den Motoren der betroffenen Fahrzeuge geäußert. Obwohl die EU-Verordnung Abschalteinrichtungen verbietet, gibt es bestimmte Ausnahmen. Der EuGH und der BGH haben diese Ausnahmen jedoch sehr eng begrenzt. Das Gericht in Stuttgart hat betont, dass es die Entscheidungen des BGH nicht in Frage stellen möchte. Dies deutet darauf hin, dass die Abschalteinrichtungen in den Mercedes-Dieselmotoren unzulässig sind. Zudem gibt es Hinweise auf vorsätzliches und sittenwidriges Handeln seitens Mercedes bei den Euro6-Motoren. Gegen drei Mitarbeiter von Mercedes wurden bereits Strafbefehle erlassen, und das Gericht fordert weitere Informationen von Mercedes an.
Anwaltliche Beratung empfohlen: Verbraucher sollten ihre Rechte gegen Mercedes prüfen lassen
Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG bietet den Verbrauchern eine vielversprechende Möglichkeit auf Schadensersatz. Das Gericht hat Anzeichen für unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren gefunden. Eine mögliche Verurteilung aufgrund fahrlässigen Handelns wäre im Einklang mit der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dieser gesteht Schadensersatzansprüche zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zu. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Mercedes aufgrund vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns verurteilt wird, was zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen könnte. Ein Urteil gegen Mercedes könnte auch Auswirkungen auf andere Diesel-Klagen gegen den Autobauer haben, da andere Gerichte sich an der Musterentscheidung orientieren könnten.