Kritik am Verordnungsentwurf: Keine Risikoprüfungen für Pflanzen der ersten Kategorie

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Ein Gutachten hat gezeigt, dass die geplante Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts das Vorsorgeprinzip der Europäischen Union verletzt. Insbesondere der Verordnungsentwurf zur Regelung neuer genomischer Techniken (NGT) widerspricht sowohl dem Vorsorgeprinzip als auch den Anforderungen des Cartagena-Protokolls. Das Gutachten, das von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben wurde, kritisiert die Privilegierung von NGT-Organismen der ersten Kategorie im Vergleich zu herkömmlich gentechnisch veränderten Organismen als ungerechtfertigt. Zudem wird bemängelt, dass für Pflanzen der ersten Kategorie keine Risikoprüfungen vorgesehen sind und eine Kennzeichnungspflicht fehlt.

Experten kritisieren geplante Gesetzgebung für NGT-Pflanzen

Gemäß dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission sollen für Pflanzen der ersten Kategorie keine Risikoprüfungen durchgeführt werden. Das Gutachten zeigt jedoch auf, dass diese Gesetzesvorlage die möglichen Risiken von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 nicht ausreichend berücksichtigt. Dies könnte zu einer Vernachlässigung der Vorsorge führen und potenzielle Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt unerkannt lassen.

Nach dem vorliegenden Gutachten gibt es keine wissenschaftliche Evidenz dafür, dass NGT-Pflanzen der ersten Kategorie per se weniger Risiken aufweisen als NGT-Pflanzen der zweiten Kategorie. Diese Tatsache wirft Bedenken hinsichtlich des Verzichts auf eine Kennzeichnungspflicht auf. Die Europäische Union sollte sicherstellen, dass das Vorsorgeprinzip gewahrt bleibt und Verbraucher die Möglichkeit haben, informierte Entscheidungen über den Konsum von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu treffen.

Die geplante Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts sieht vor, dass keine Risikoprüfungen für Pflanzen der ersten Kategorie durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, dass selbst nach Feststellung einer Gefährlichkeit keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für diese Produkte erschwert die Überwachung und Kontrolle und birgt potenzielle Risiken für Verbraucher und Umwelt.

Mehrheit verlangt Kennzeichnung von Gentechnik in Lebensmitteln

Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag von Foodwatch sprechen sich 92 Prozent der befragten Verbraucher für eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln aus. Egal, ob neue Techniken oder herkömmliche Verfahren verwendet werden, die Mehrheit der Verbraucher wünscht sich klare Informationen über genetische Veränderungen in Lebensmitteln. Diese Ergebnisse verdeutlichen das Bedürfnis nach Transparenz und einer informierten Kaufentscheidung.

Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen, dass die Kennzeichnung und Risikoprüfung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln für Verbraucher von großer Bedeutung sind. Verbraucher wollen die Möglichkeit haben, informierte Entscheidungen über den Konsum solcher Produkte zu treffen und erwarten eine verlässliche Bewertung möglicher Risiken. Eine klare Kennzeichnung und eine gründliche Risikoprüfung sind daher unerlässlich, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewährleisten.

Appell an Özdemir: Ablehnung des Verordnungsentwurfs

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) setzt sich vehement dafür ein, dass der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine umfassende Regulierung aller neuartigen gentechnisch veränderten Pflanzen unterstützt und den Verordnungsentwurf der EU-Kommission ablehnt. Durch eine strikte Regulierung sollen mögliche Risiken und Konsequenzen für die Umwelt und die Landwirtschaft frühzeitig erkannt und minimiert werden. Zudem ist es wichtig, die bestehenden gentechnikfreien Anbaumethoden zu erhalten und zu schützen.

Die AbL unterstreicht die Wichtigkeit, die bereits existierende gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft sowie ihre Wertschöpfungsketten vor Bedrohungen zu schützen. In ihrer Stellungnahme stellt die AbL klar, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass die Existenz gentechnikfreier Wertschöpfungsketten langfristig gesichert bleibt. Es ist von großer Bedeutung, dass die Landwirte, die bewusst auf den Einsatz von Gentechnik verzichten, weiterhin Unterstützung erhalten und ihre Produkte erfolgreich vermarkten können.

Rechtsgutachten: EU-Gentechnikrechtsentwurf verstößt gegen Vorsorgeprinzip

Das vorliegende Rechtsgutachten legt dar, dass der Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Regelung neuer genomischer Techniken das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend berücksichtigt. Um die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu gewährleisten, sollten obligatorische Risikoprüfungen durchgeführt werden. Zudem ist eine Kennzeichnungspflicht notwendig, um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, bewusste Entscheidungen über den Konsum solcher Produkte zu treffen.

Die Tatsache, dass die große Mehrheit der Verbraucher eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln fordert, unterstreicht die Bedeutung ihrer Entscheidungsfreiheit. Indem ihnen transparente Informationen über die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln gegeben werden, können sie fundierte Entscheidungen treffen. Gleichzeitig ist es von großer Bedeutung, die existierende gentechnikfreie Landwirtschaft und ihre Wertschöpfungsketten zu schützen, um Verbrauchern eine Auswahl an Produkten zu bieten, die ihren Präferenzen entspricht.

Die Forderung an Bundesagrarminister Özdemir, sich für den Schutz der Verbraucher und den Erhalt der gentechnikfreien Wertschöpfungsketten einzusetzen, ist berechtigt. Durch die Durchführung von Risikoprüfungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel und die Einführung einer Kennzeichnungspflicht können Verbraucher informierte Entscheidungen treffen. Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Regelung neuer genomischer Techniken sollte daher abgelehnt werden, um den Schutz der Verbraucher und die Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft zu gewährleisten.

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