Gentechnisch veränderte Maissorten erhalten Zustimmung der EU-Kommission

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Neue Entwicklungen im Bereich der Gentechnik: Die EU-Kommission hat beschlossen, dass gentechnisch veränderte Maissorten importiert werden dürfen, jedoch darf ihr Anbau innerhalb der EU nicht stattfinden. Dieser Beschluss folgt auf eine sorgfältige Prüfung und strenge Verfahren zur Sicherstellung der Lebens- und Futtermittelsicherheit.

Zulassung von genetisch modifizierten Maissorten und Pflanzen für den europäischen Markt

In einer aktuellen Ankündigung gab die EU-Kommission bekannt, dass sie drei verschiedene Maissorten, die mithilfe von Gentechnik modifiziert wurden, für den Verzehr als Lebens- und Futtermittel freigegeben hat. Gleichzeitig wurden die Zulassungen für drei Sojabohnenpflanzen und eine Baumwollpflanze verlängert. Diese Genehmigungen bleiben für eine Zeitspanne von zehn Jahren gültig. Es ist wichtig zu beachten, dass diese genetisch veränderten Pflanzen lediglich aus Drittländern importiert werden dürfen und nicht in der EU angebaut werden dürfen.

Laut der Kommission wurden die gentechnisch veränderten Pflanzen einem strengen und gründlichen Zulassungsverfahren unterzogen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat nach sorgfältiger Prüfung eine positive Bewertung abgegeben, in der festgestellt wurde, dass diese Pflanzen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

Unter den gentechnisch veränderten Maissorten befindet sich eine Variante, die speziell gegen den Zuckerrohrbohrer und den Baumwollkapselbohrer resistent ist. Um den Einsatz solcher Pflanzen zu erleichtern, plant die Kommission einen Gesetzesvorschlag, der eine Ausnahme für bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen von den strengen EU-Gentechnikregeln vorsieht. Eine offizielle Präsentation dieses Vorhabens wird jedoch erst im Juli erwartet.

Die geplanten Regelungen haben zur Folge, dass die Anwendung von Verfahren wie der Crispr/Cas-Genschere nicht den Gentechnikregeln der EU unterliegt, sofern die daraus resultierenden Sorten auch auf herkömmliche Weise durch Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können. Dabei würden diese Züchtungen in die Kategorie 1 der Pflanzen fallen, die mithilfe neuer Techniken (NGT) entwickelt wurden. Die strengen Vorschriften im Bereich der Gentechnik sollen jedoch für die Biolandwirtschaft weiterhin gelten.

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