Cem Özdemir, der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hat einen bedeutsamen Schritt unternommen, indem er 19 sachverständige und sachkundige Personen in die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit (ZKBS) berufen hat. Diese Berufungen sind von großer Relevanz, da es zum ersten Mal seit der Erweiterung der ZKBS im Jahr 2008 gelungen ist, alle gesellschaftlichen Gruppen angemessen in der Kommission zu repräsentieren. Die Neuzusammensetzung der ZKBS beinhaltet nun auch zwei Expertinnen und Experten für den Bereich Naturschutz, was auf die wachsende Bedeutung des Schutzes der natürlichen Umwelt hinweist. Die Berufungen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Ländern durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle relevanten Interessen ausgewogen vertreten sind. Die bevorstehende Sitzung der ZKBS am 4. Juli wird somit eine wichtige Plattform bieten, um über Themen der biologischen Sicherheit zu diskutieren und entsprechende Maßnahmen zu erörtern.
Naturschutz gestärkt: Zwei Experten berufen in Zentrale Kommission für biologische Sicherheit
Seit über 30 Jahren erfüllt die Zentralstelle für die Kontrolle von Biologischen Sicherheit (ZKBS) den Auftrag, im Rahmen des Gentechnikgesetzes mögliche Risiken von genetisch modifizierten Organismen zu überprüfen. Als Beratungsgremium steht sie der Bundesregierung und den Ländern in sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik zur Seite, einschließlich laufender Verwaltungsverfahren. Prof. Dr. Dr. med. vet. Thomas W. Vahlenkamp, der Direktor des Instituts für Virologie an der Universität Leipzig, ist weiterhin Vorsitzender des ehrenamtlichen Gremiums. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von drei Jahren berufen und können bei Bedarf erneut berufen werden.
Basierend auf den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes und der Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit ist die vorliegende Zusammensetzung das Ergebnis einer präzisen genetischen Manipulation, bei der bestimmte DNA-Sequenzen gezielt eingefügt, entfernt oder modifiziert wurden. Diese Vorgehensweise dient dazu, gewünschte Eigenschaften oder Fähigkeiten in Organismen zu erzeugen, wobei die Sicherheit sowohl für die Umwelt als auch für die menschliche Gesundheit gewährleistet werden muss.
- Ein multidisziplinäres Expertenteam umfasst zwölf Fachleute in Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Pflanzenzucht, Hygiene, Ökologie, Toxikologie und Sicherheitstechnik.
- Die achtköpfige Gruppe besteht aus Fachleuten mit umfangreicher Expertise in verschiedenen Bereichen wie Gewerkschaften, Arbeitsschutz, Wirtschaft, Landwirtschaft, Umweltschutz, Naturschutz, Verbraucherschutz und Forschungsförderung. Jeder Experte bringt eine einzigartige Perspektive und Fachkenntnisse mit, die für die Diskussion und Entscheidungsfindung in diesen Bereichen von großer Bedeutung sind.
- Um sicherzustellen, dass keine Arbeitsunterbrechungen entstehen und die Kontinuität gewährleistet ist, hat jedes Mitglied in dieser Organisation eine Stellvertretung. Jeder Vertreter oder jede Vertreterin ist befähigt, die Verantwortlichkeiten und Aufgaben des entsprechenden Mitglieds zu übernehmen. Dies ermöglicht es dem Team, effektiv zu arbeiten, auch wenn einzelne Mitglieder abwesend sind. Die Stellvertretungen sind darauf ausgerichtet, ein nahtloses Funktionieren der Organisation zu gewährleisten.
- Im Falle eines erhöhten Bedarfs können dem Gremium bis zu zwei zusätzliche stellvertretende Mitglieder in Form von Sachverständigen hinzugefügt werden. Diese fachkundigen Personen ergänzen das bestehende Team und unterstützen bei der Bearbeitung komplexer Themenstellungen durch ihre spezifischen Fachkenntnisse.
Das Gentechnikgesetz stellt eine klare Unterscheidung zwischen Sachverständigen und sachkundigen Personen her. Sachverständige sind Experten auf ihrem Fachgebiet und müssen über umfangreiche Erfahrung verfügen, idealerweise auch auf internationaler Ebene. Sie werden vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass ihre Expertise den Anforderungen entspricht. Die Berufung der sachkundigen Personen erfolgt aufgrund von Vorschlägen aus gesellschaftlichen Bereichen, wodurch eine Vertretung verschiedener Interessen gewährleistet wird. Durch diese differenzierte Herangehensweise ermöglicht das Gesetz eine fundierte und breit angelegte Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit Gentechnik.
Die Zentrale Kommission für biologische Sicherheit: Schutz vor potenziellen Gefahren
Das Gentechnikgesetz definiert die Aufgaben und Zuständigkeiten der Zentralstelle für die Biologische Sicherheit (ZKBS). Ein Schwerpunkt der ZKBS liegt derzeit auf der Risikobewertung von Mikroorganismen, die bei gentechnischen Arbeiten als Spender- oder Empfängerorganismen verwendet werden. Diese Bewertung erfolgt mit dem Ziel, mögliche Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier zu identifizieren und zu bewerten. Darüber hinaus ist die ZKBS für die Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten verantwortlich. Hierbei wird untersucht, wie sicher die Durchführung dieser Arbeiten ist und ob potenzielle Risiken angemessen berücksichtigt werden. Ein weiterer wichtiger Bereich der ZKBS ist die Risikobewertung sicherheitstechnischer Maßnahmen und gentechnischer Anlagen, um die Sicherheit dieser Anlagen zu gewährleisten und mögliche Gefahren zu minimieren.
Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) ist maßgeblich in den Genehmigungsprozess für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder das Inverkehrbringen von GVO involviert, die nicht als Lebens- oder Futtermittel dienen. Eine wichtige Aufgabe der ZKBS besteht darin, eine umfassende Risikobewertung durchzuführen und darauf basierend Empfehlungen für sicherheitstechnische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen auszusprechen. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und die Umwelt vor möglichen Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen zu schützen. Zusätzlich dazu überwacht die ZKBS im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kontinuierlich die Entwicklungen im Bereich der Synthetischen Biologie.
Die Zentralstelle für die Sicherheit in der Biotechnologie (ZKBS) führt im Auftrag der Länder und der Bundesregierung umfangreiche Prüfungen durch, um sicherheitsrelevante Fragen in Bezug auf Gentechnik zu beantworten. Hierbei werden sowohl die möglichen Risiken und Gefahren als auch die potenziellen Nutzen und Chancen dieser Technologie berücksichtigt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in Form von detaillierten Stellungnahmen veröffentlicht, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Zusätzlich informiert die ZKBS die Öffentlichkeit regelmäßig über ihre Tätigkeiten und Ergebnisse in Form von jährlichen Tätigkeitsberichten. Auf diese Weise wird eine transparente und sachliche Kommunikation gewährleistet, die allen Interessierten einen Einblick in den Stand der Gentechnikforschung ermöglicht.