Blick in die Zukunft: Neue Förderregeln für den Umweltbonus ab 2023

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Um die Elektromobilität zu fördern und den Klimaschutz zu stärken, plant die Bundesregierung, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Ab dem 1. Januar 2023 gilt eine überarbeitete Förderrichtlinie für den Umweltbonus. Zukünftig werden nur noch reine Elektrofahrzeuge finanziell unterstützt. Auch im Jahr 2022 beläuft sich die staatliche Förderung für den Kauf eines Elektrofahrzeugs auf bis zu 9000 Euro.

Nachhaltige Mobilität im Fokus: Regierung setzt auf vollelektrische Pkw bis 2030

Bis zum Jahr 2030 soll die Zahl der vollelektrischen Pkw in Deutschland auf 15 Millionen steigen, so das Ziel der Bundesregierung. Der Erwerb von rein elektrischen Fahrzeugen wird deshalb auch nach dem 1. Januar 2023 mit dem Umweltbonus gefördert. Dabei liegt der Fokus auf einem nachweislich positiven Effekt im Bereich des Klimaschutzes.

Wie sieht die aktuelle Förderrichtlinie bezüglich des Umweltbonus aus?

Die Bundesregierung hat die Förderung durch die reformierte Förderrichtlinie angepasst. Die Förderbeträge werden ab dem 1. Januar 2024 reduziert. Die neue Förderrichtlinie für den Umweltbonus wurde am 9. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht und enthält alle relevanten Informationen.

Ab dem 1. Januar 2023 erhalten neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge finanzielle Unterstützung. Außerdem werden Fahrzeuge jeglichen Antriebs gefördert, sofern sie keine lokalen CO2-Emissionen erzeugen. Diese Fahrzeuge werden den reinen Batterieelektrofahrzeugen gemäß dieser Förderrichtlinie gleichgestellt. Plug-In-Hybridfahrzeuge sind nicht mehr förderfähig. Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen einen Antrag auf Förderung stellen.

Welche Beträge werden gefördert?

Eine bedeutende Änderung bezüglich des Umweltbonus tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Der Bundesanteil beträgt jetzt 4.500 Euro, sofern der Netto-Listenpreis des Basismodells nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Bei einem höheren Netto-Listenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro wird der Bundesanteil auf 3.000 Euro gesenkt.

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesanteil für die Förderung auf 3.000 Euro reduziert, während der Förderdeckel, der den Netto-Listenpreis des Basismodells betrifft, von 65.000 Euro auf 45.000 Euro gesenkt wird.

Sowohl die Automobilhersteller als auch der Bund teilen sich die Finanzierung des Umweltbonus zu gleichen Teilen. Der Herstelleranteil und der Bundesanteil betragen jeweils die Hälfte des Umweltbonus-Betrags.

Welche Bedeutung haben Förderungen für Leasingfahrzeuge?

Mit Beginn des 1. Januars 2023 wird die Mindesthaltedauer beim Leasing von Fahrzeugen auf zwölf Monate angehoben. Das bedeutet, dass nur Leasingfahrzeuge mit Vertragslaufzeiten von zwölf Monaten oder länger förderfähig sind. Bei Leasingverträgen über 23 Monate erhöht sich die Mindesthaltedauer auf 24 Monate.

Wo genau muss ich hingehen, um den Umweltbonus zu beantragen?

Zur Erlangung des Umweltbonus müssen Antragsteller den Antrag ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge, in der sie eingehen.

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