Ab 2024 dürfen nur noch Heizungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Ampelkoalition plant das „Heizungsverbot“ damit eine Maßnahme zur Senkung des CO?-Ausstoßes von Gebäuden.
Unbeliebt: Regierungsvorhaben zum Verbot von Öl- und Gasheizungen
Der neue Gesetzentwurf, der den Einbau von Öl- und Gasheizungen verbietet, ist in Deutschland umstritten. Laut einer Umfrage von Forsa im Auftrag von RTL und ntv lehnen 78 Prozent der Bürger das Vorhaben ab, während nur 18 Prozent dafür sind.
Das sollte kommen: Klimafreundliche Maßnahme: Verzicht auf Öl- und Gasheizungen
- Es ist ab dem 1. Januar 2024 gesetzlich vorgeschrieben, dass der Betrieb jeder neu installierten Heizung zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen muss.
- Wärmepumpen sind eine Option für die Beheizung, aber es gibt auch andere Möglichkeiten, beispielsweise eine Kombination aus Wärmepumpe und Gas-Brennwertkessel.
- Es ist nicht zwingend erforderlich, funktionierende Öl- und Gasheizungen zu ersetzen.
- Die Wartung älterer Heizungsanlagen ist erlaubt.
- Der Austausch eines Heizkessels ist nur notwendig, wenn er defekt ist oder seit 30 Jahren in Betrieb ist, unabhängig davon, ob er noch funktionsfähig ist.
- Wenn das Haus verkauft oder vererbt wird, müssen Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, den Austausch durchführen.
- Heizkessel dürfen ab dem 1. Januar 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, stattdessen müssen Gaskessel auf erneuerbare Gase umsteigen.
- Härtefallregelungen werden für einkommensschwache Haushalte eingeführt, während parallel dazu Fördermaßnahmen geplant sind.
Die Ablehnungsrate unterscheidet sich zwischen Ost- und Westdeutschland, da im Osten 91 Prozent und im Westen 75 Prozent dagegen sind.
Die Zustimmung zum Gesetz ist in den alten Bundesländern höher als in den neuen, mit 75% im Westen gegenüber 91% im Osten Ablehnung. Nur Anhänger der Grünen unterstützen das Gesetz mehrheitlich, wobei ihre Zustimmung bei 53% liegt.
Solange das Parlament die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht beschlossen hat, bleibt sie lediglich ein Plan.